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Aktuelles

Anerkennung als Anbieter von qualitätsgesicherten Betreuungsleistungen...

… durch die Stadt Heilbronn

wir freuen uns, dass wir von der Stadt Heilbronn nach Landesrecht als qualitätsgesicherter Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen anerkannt sind.

Betreuungsleistungen erhalten Personen von Ihrer Krankenkasse, wenn sie in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind und ein allgemeiner oder erhöhter Betreuungsbedarf vorliegt. Das Vorliegen einer Pflegestufe bzw. Pflegebedürftigkeit muss nicht gegeben sein. Der Betrag in Höhe von mtl. 100,00€/200,00€ darf nur über einen anerkannten Anbieter direkt mit der Krankenkasse/Pflegekasse des Versicherten abgerechnet werden.
Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur für Betreuungsleistungen zur Entlastung der Angehörigen verwendet werden.

Nähere Information erhalten Sie auf Anfrage in unserer Geschäftsstelle unter Telefon-Nr. 12 99 804 oder per Mail an info@autana-stiftung.de

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